Individualprophylaxe für Kinder (IP)

Ab Zahndurchbruch

• Effektive Kariesvorbeugung durch Oberflächenversiegelung der 1. und 2. bleibenden Backenzähne

Halbjährlich ab dem 3. Lebensjahr

• Nachhaltiger Schutz vor Karies durch Fluoridierung mit Zahnlacken – bei erhöhtem Kariesrisiko auch vierteljährlich.

Halbjährlich ab dem 6. Lebensjahr

• Umfassende Untersuchung der Mundhygienesituation
• Ausführliche Beratung zur Mundhygiene

Bitte beachten Sie: Bei Kindern und Jugendlichen ab dem 6. bis zum 18. Lebensjahr werden diese Maßnahmen von den gesetzlichen Kassen übernommen. Alle weiteren Leistungen, die wir in unserer Praxis anbieten, sind auch bei gesetzlich versicherten Kindern privat zu zahlen.

Eine Ausnahme bildet bei uns jedoch die Fluoridlackversiegelung, die wir unabhängig von der jeweiligen Abrechenbarkeit bei allen Kindern und Jugendlichen, die im 3-Monats-Rhythmus zur Kontrolluntersuchung kommen, auch vierteljährlich durchführen.

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